
Trennung und Ehescheidung
Bereits anlässlich der Trennung entstehen vielfältige Fragen in Bezug auf die rechtliche
Situation und die Möglichkeit vertraglicher Gestaltungen für die Zeit während der Trennung.
Haben sich die Eheleute entschlossen, die Scheidung durchzuführen, benötigen sie spätestens dann
anwaltliche Vertretung, da die vor Gericht zu beantragende Ehescheidung dem Anwaltszwang
unterliegt.
Sowohl in der Trennungsphase als auch in der nachehelichen Zeit empfiehlt sich - nicht zuletzt als
Basis des weiteren Umgangs miteinander - eine verbindliche Regelung nachfolgender Sachverhalte:
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Kindes- und Ehegattenunterhalt
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Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
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Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
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Hausratsauseinandersetzung
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Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung/des gemeinsamen Hauses
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Sorgerecht (Vermögens- und Personensorge, Aufenthaltsbestimmung) und Umgangsregelungen für die gemeinsamen Kinder
Oftmals spielen bei der Regelung der o. g. Punkte auch erb-, steuer - und gesellschaftsrechtliche
Gesichtspunkte eine erhebliche Rolle. Nachdem sich die einzelnen Bereiche wechselseitig - nicht selten
unbeabsichtigt - beeinflussen, erfordert die Regelung jedes einzelnen Themenbereichs umfangreiche
und spezialisierte Fachkenntnisse, verbunden mit einem "Blick auf das Ganze".