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Trennung und Ehescheidung

Bereits anlässlich der Trennung entstehen vielfältige Fragen in Bezug auf die rechtliche Situation und die Möglichkeit vertraglicher Gestaltungen für die Zeit während der Trennung. Haben sich die Eheleute entschlossen, die Scheidung durchzuführen, benötigen sie spätestens dann anwaltliche Vertretung, da die vor Gericht zu beantragende Ehescheidung dem Anwaltszwang unterliegt.

Sowohl in der Trennungsphase als auch in der nachehelichen Zeit empfiehlt sich - nicht zuletzt als Basis des weiteren Umgangs miteinander - eine verbindliche Regelung nachfolgender Sachverhalte:

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)

  • Hausratsauseinandersetzung

  • Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung/des gemeinsamen Hauses

  • Sorgerecht (Vermögens- und Personensorge, Aufenthaltsbestimmung) und Umgangsregelungen für die gemeinsamen Kinder


Oftmals spielen bei der Regelung der o. g. Punkte auch erb-, steuer - und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte eine erhebliche Rolle. Nachdem sich die einzelnen Bereiche wechselseitig - nicht selten unbeabsichtigt - beeinflussen, erfordert die Regelung jedes einzelnen Themenbereichs umfangreiche und spezialisierte Fachkenntnisse, verbunden mit einem "Blick auf das Ganze".

Kanzlei Grauf & Dr. Schneider

Gartenstraße 49

72764 Reutlingen