
Gebühren
Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sog.
Gegenstands- bzw. Geschäftswert, also nach dem Wert des Gegenstands, auf den sich die anwaltliche
Tätigkeit richtet.
In Einzelfällen der anwaltlichen Tätigkeit können Gebührenvereinbarungen getroffen werden, mit denen
von den gesetzlichen Gebühren abgewichen werden kann.
Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung betragen - ausnahmsweise unabhängig vom Gegenstandswert
- höchstens 190,00 € zuzüglich möglicher Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages können die
Kosten anwaltlicher Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Eine entsprechende
Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung wird von uns übernommen.