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Gebühren

Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sog. Gegenstands- bzw. Geschäftswert, also nach dem Wert des Gegenstands, auf den sich die anwaltliche Tätigkeit richtet.

In Einzelfällen der anwaltlichen Tätigkeit können Gebührenvereinbarungen getroffen werden, mit denen von den gesetzlichen Gebühren abgewichen werden kann.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung betragen - ausnahmsweise unabhängig vom Gegenstandswert - höchstens 190,00 € zuzüglich möglicher Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages können die Kosten anwaltlicher Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Eine entsprechende Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung wird von uns übernommen.

Kanzlei Grauf & Dr. Schneider

Gartenstraße 49

72764 Reutlingen