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Eheschließung

Oft ist es angeraten, die Folgen einer möglichen Trennung bereits vor der Eheschließung oder noch während ihr vertraglich zu regeln. Ist die Trennung erst einmal vollzogen, wird es für die Ehegatten ungleich schwieriger, ihre dann oftmals widerstreitenden Interessen im Rahmen einer harmonischen Einigung in ein ausgeglichenes Verhältnis zu setzen.

Wir beraten die Ehegatten über die gesetzlichen Folgen einer Ehescheidung und die vertraglichen Möglichkeiten, diese Folgen durch Vereinbarung abzuändern, zu ergänzen und so den individuellen Bedürfnissen und den Vorgaben der Rechtsprechung anzupassen.

Kanzlei Grauf & Dr. Schneider

Gartenstraße 49

72764 Reutlingen