
Eheschließung
Oft ist es angeraten, die Folgen einer möglichen Trennung bereits vor der Eheschließung oder noch
während ihr vertraglich zu regeln. Ist die Trennung erst einmal vollzogen, wird es für die
Ehegatten ungleich schwieriger, ihre dann oftmals widerstreitenden Interessen im Rahmen einer
harmonischen Einigung in ein ausgeglichenes Verhältnis zu setzen.
Wir beraten die Ehegatten über die gesetzlichen Folgen einer Ehescheidung und die vertraglichen Möglichkeiten,
diese Folgen durch Vereinbarung abzuändern, zu ergänzen und so den individuellen Bedürfnissen und den
Vorgaben der Rechtsprechung anzupassen.